Wienfahrt 2025
Einverständniserklärung Trainer:in
Schön, dass du an der Wienfahrt teilnehmen willst. Bitte beachte alle Informationen und fülle die Einverständniserklärung aus.
Wann
30.03.-04.04.2026
Wo
Wien, Österreich
Belehrung:
(1) Wesentliche Aufgaben als Trainer:in
Verpflichtung zur Betreuung der minderjährigen Teilnehmer:innen und Übernahme der Aufsichtspflicht
während der GruppenreiseAufgaben im Bus und vor Ort:
Belehrungen zum Verhalten im Bus, im Quartier und auf den Wegen von/zur Spielstätte und bei FreizeitVermittlung von sportlichen Werten (Fairness gegenüber Anderen, kein Rauchen, kein Alkohol)
Bei Verletzungen: Begleitung der minderjährigen Teilnehmer:in zur ärztlichen Behandlung, wenn notwendig ins Krankenhaus und umgehende Information an die Erziehungsberechtigten
(2) Der/Die Trainer:in hat während der gesamten Fahrt einen eigenen gültigen Personalausweis oder Reisepass im Original mit sich zu führen.
Die Busfahrt wird von Deutschland über Tschechien nach Österreich (und zurück) führen. Es kann möglich sein, dass an den EU Binnengrenzen Grenzkontrollen durchgeführt werden.
(3) Zur Sicherstellung der Sicherheit bei dieser Großveranstaltung ist es notwendig, dass jede:r Trainer:in vor Ort einen Turnierpass erhält. Nur durch diesen wird der Zugang zu den Sportstätten, Unterkünften und zur Wiener Stadthalle gewährt. Dazu muss der Verein eine entsprechende Meldeliste unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Reisepassnummer und Mannschaft erstellen und an das Turnierbüro des Veranstalters übermitteln.
(4) Der Veranstalter des Turniers in Wien übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Verletzungen. Für eine eventuell notwendige ärztliche Versorgung ist jede:r Teilnehmer:in selbst verantwortlich. Unsere Trainer:innen und Begleitpersonen werden sich im Krankheitsfall und bei etwaigen Verletzungen umgehend um eine notwendige Versorgung bemühen.
(5) Der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung für Trainer:innen wird grundsätzlich empfohlen.
(6) Es ist sinnvoll, den Impfausweis (bzw. eine Kopie) bei der Reise mitzuführen.
(7) Es dürfen kein Alkohol, Drogen und Waffen bzw. waffenähnliche Gegenstände (auch keine Taschenmesser!) auf der Gruppenfahrt mitgeführt werden.
(8) Dem/der Trainer:in ist während der Gruppenfahrt der Genuss alkoholischer Getränke und Drogen untersagt.